Zentrum Bayern Familie und Soziales – Ihre Landesbehörde für soziale Leistungen

Wer ist für mich zuständig?

Für Informationen zu der vom Bayerischen Kabinett zum 01.01.2026 beabsichtigten Weiterentwicklung des bisherigen Familien- und Krippengeldes zum Kinderstartgeld besuchen Sie bitte die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Diese wird laufend aktualisiert. 

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist als Landesbehörde für den Gesetzesvollzug zuständig. Die strategische Ausrichtung der geplanten Weiterentwicklung der Leistungen obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales als federführende Behörde.

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist die/Ihre Landesbehörde für soziale Leistungen im Ressort/Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales 

Grußwort der Ministerin

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Grußwort des Präsidenten

Portrait Dr. Norbert Kollmer

Im Namen unserer Landesbehörde heiße ich Sie herzlich willkommen! Besuchen Sie uns gerne rund um die Uhr online - oder in einem unserer sieben Servicezentren vor Ort in den Regionalstellen!

Dr. Norbert Kollmer - Präsident der Behörde

Oft gesucht

Elterngeld

Mutter kuschelt mit ihrem Baby

Informationen rund ums Elterngeld finden Sie auf unseren Seiten zu den Familienleistungen.

Hier geht's zum Elterngeld.

Schwerbehinderung

Behinderter Junge mit einem Fahrrad

Was ist der Grad der Behinderung (GdB)? Wie funktioniert die Antragstellung? Rund ums Thema Schwerbehindertenrecht können Sie sich auf unseren Seiten für Menschen mit Behinderung informieren.

Hier geht's zu den Informationen für Menschen mit Behinderung.

Pressemitteilungen

Stapel Zeitungen

Auf der Seite unserer ZBFS-Pressestelle finden Sie eine Bildergalerie und Pressemitteilungen zu Themen und Leistungen unserer Landesbehörde.

Hier geht's zu den Pressemitteilungen.

Servicetelefon für Familienleistungen vor der Antragstellung

Über das Servicetelefon beantworten wir Ihnen auch ohne Termin alle Fragen rund um Familienleistungen vor der Antragstellung. (Elterngeld, Bayerisches Familiengeld und Bayerisches Krippengeld)

Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Telefon: 0931 32090929

Fragen zum gestellten Antrag

Haben Sie Fragen zu Ihrem bereits gestellten Antrag? Wenden Sie sich über unser Kontaktformular an uns.

Hier geht's zum Kontaktformular

Antworten auf Häufige Fragen - FAQ

In den FAQ unserer Fachbereiche finden Sie Antworten auf viele Fragen